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Infos für Antragstellende

Antragsstellung

Bevor Sie einen Förderantrag stellen, vergewissern Sie sich bitte zunächst, ob Ihr Vorhaben unser Förderprofil erfüllt. Ausführliche Informationen zu den Förderkriterien sowie Vorgaben zur Antragsstellung können Sie hier herunterladen:

Vorprüfung und unabhängige Begutachtung

Im Rahmen unserer Stiftungspraxis prüfen wir die Anträge nach Eingang zunächst auf die Erfüllung unserer Förderkriterien. Geeignete Projekte werden anschließend von unabhängigen Kolleg:innen aus den jeweiligen Fachgebieten begutachtet. Im Moment beträgt die Begutachtungszeit ab Einreichung etwa sechs bis acht Wochen.

Entscheidung durch den Stiftungsvorstand

Die externe Einschätzung durch die Gutachter:innen dient dem Vorstand der DDS als wichtige Entscheidungsgrundlage für oder gegen die Förderung.

Die bewilligten Förderungen einzelner Projekte liegen in der Regel in einem Bereich zwischen 5.000 und 20.000 EUR. 

Zwei wichtige Punkte

Ihr Antrag wird positiv begutachtet und der Vorstand bewilligt die Förderung? Um den Verwaltungsaufwand für Sie und die Stiftung möglichst gering zu halten, bitten wir Sie, uns über jede relevante Veränderung im Projekt, die nach Antragstellung und Bewilligung eingetreten ist, unmittelbar zu informieren.

Da die Stiftung zur Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Arbeit, zu der auch Ihre mögliche Förderung zählt, auf Drittmittel und Spenden angewiesen ist, brauchen wir Ihre dringende Unterstützung in der projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit. Mit einer Danksagung durch die Nennung der DDS in den Acknowledgments Ihrer Publikationen zu dem geförderten Projekt unterstützen Sie uns nachhaltig.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an die Geschäftsstelle:

Tel: +49 (0)211 73 77 77 63

E-Mail: foerderung@diabetesstiftung.de

Eine Übersicht über die aktuell geförderten Projekte finden Sie hier.