Nachlassspende
Ihr Vermächtnis für eine gute Zukunft mit Diabetes
Mit einer Testamentsspende über das Leben hinaus Gutes tun
Mit einem Testament zugunsten der Deutschen Diabetes Stiftung setzen Sie ein starkes Zeichen – für Aufklärung, Forschung und bessere Versorgung. Ihr Engagement wirkt weit über das eigene Leben hinaus und hilft nachhaltig dabei, die Lebensqualität von Menschen mit Diabetes zu verbessern.
Unsere Stiftung verdankt ihr Vermögen zum Teil sehr großzügigen Nachlässen und Vermächtnissen – sie bilden das Fundament für viele unserer Förderprojekte. Für diese Unterstützung sind wir zutiefst dankbar. Denn durch die Erträge aus dem Stiftungsvermögen können wir kontinuierlich wirken – Jahr für Jahr.
So können Sie uns in Ihrem Testament bedenken
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie Ihren Nachlass gestalten können:
- Erbschaft oder Vermächtnis
Sie setzen die Stiftung als (Mit-)Erbin oder als begünstigte Organisation in Ihrem Testament ein. - Schenkung zu Lebzeiten
Auch eine größere Spende zu Lebzeiten – mit oder ohne Zweckbindung – ist möglich und kann steuerlich begünstigt sein. - Zustiftung statt Spende
Wenn Sie möchten, dass Ihr Vermögen dauerhaft Wirkung entfaltet, fließt Ihre Zuwendung in das Stiftungsvermögen ein und trägt durch Kapitalerträge zur langfristigen Arbeit bei.
Sie können selbstverständlich auch einen inhaltlichen Schwerpunkt für Ihr Vermächtnis festlegen – z. B. die Förderung von Forschungsprojekten, Aufklärungsarbeit für Kinder und Jugendliche oder soziale Unterstützungsmaßnahmen.
Steuerliche Vorteile & rechtliche Sicherheit
Erbschaften und Vermächtnisse zugunsten der Deutschen Diabetes Stiftung sind vollständig von der Erbschaftssteuer befreit. Das bedeutet: Ihr Engagement kommt in vollem Umfang unseren Projekten zugute – ohne Abzüge.
Persönlich und diskret beraten
Ein Testament ist eine sehr persönliche Entscheidung. Gerne stehen wir Ihnen vertraulich zur Seite, beantworten Ihre Fragen und unterstützen Sie bei der Planung Ihres letzten Willens. Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen auch qualifizierte Notar:innen oder Fachanwält:innen für Erbrecht, mit denen wir zusammenarbeiten.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – diskret und unverbindlich!
Ihr Ansprechpartner für Nachlassspenden:
Adrian Polok
adrian.polok@diabetesstiftung.de
Häufige Fragen zum Thema Nachlassspende
Was ist der Unterschied zwischen Erbschaft und Vermächtnis?
Bei einer Erbschaft wird die Deutsche Diabetes Stiftung (allein oder gemeinsam mit anderen) als Erbin eingesetzt und tritt rechtlich die Nachfolge an. Bei einem Vermächtnis bleibt die Erbschaft bei einer anderen Person, aber ein bestimmter Betrag oder Vermögenswert wird gezielt der Stiftung zugesprochen.
Kann ich auch nur einen Teil meines Nachlasses spenden?
Ja, das ist möglich. Sie können einen prozentualen Anteil oder einen festen Betrag zugunsten der Stiftung in Ihr Testament aufnehmen – und den Rest anderen Personen oder Institutionen zuweisen.
Was passiert mit meiner Spende genau?
Sie können festlegen, ob Ihre Zuwendung als Zustiftung (für langfristige Wirkung) oder als direkte Spende (für sofortige Projektförderung) eingesetzt wird. Selbstverständlich halten wir Sie bzw. Ihre Angehörigen transparent über die Verwendung auf dem Laufenden.
Ist eine Testamentsspende auch ohne Notar gültig?
Ja – ein handschriftlich verfasstes, datiertes und unterschriebenes Testament ist rechtlich gültig. Dennoch empfehlen wir eine Beratung durch eine:n Notar:in, um juristische Klarheit und Sicherheit zu gewährleisten.
Mehr Informationen in unserer Broschüre!
In unserer Broschüre „DIE ZUKUNFT GESTALTEN - Ihr Testament hilft der Deutschen Diabetes Stiftung“ finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Testamentsspende: von den rechtlichen Grundlagen über verschiedene Formen der Zuwendung bis hin zu persönlichen Gestaltungsmöglichkeiten.