Aus der Tochterstiftung „Das zuckerkranke Kind“ wird „Projektfonds: Das zuckerkranke Kind“

Um die satzungsgemäßen Zwecke unserer unselbständigen Tochterstiftung „Das zuckerkranke Kind“ in der DDS auch zukünftig erfüllen zu können, haben Vorstand und Kuratorium der Deutschen Diabetes Stiftung gemeinsam mit dem Kuratorium der Stiftung „Das zuckerkranke Kind“ entschieden, die Stiftung „Das zuckerkranke Kind“ mit ihrem Stiftungsvermögen der Deutschen Diabetes Stiftung zuzulegen. Die spezifischen Aufgaben, denen sich die Stiftung „Das zuckerkranke Kind“ in der Vergangenheit gewidmet hat, werden fortan im „Projektfonds: Das zuckerkranke Kind“ durch die DDS fortgeführt. Zusammen mit dem Stiftungsvermögen der DDS werden auf diese Weise eine verbesserte Rendite erzielt und gleichzeitig gezielt Projekte für Kinder mit Typ-1-Diabetes sowie wissenschaftliche Forschungsaktivitäten gefördert. Die Zulegung wurde von den verantwortlichen Behörden geprüft, genehmigt und bereits in die Tat umgesetzt.

Über die Aktivitäten im Projektfonds werden wir Sie künftig auf unserer Website informieren.