Wenn Sie bei der Stiftung einen Antrag auf Förderung stellen möchten, vergewissern Sie sich bitte zunächst, ob Ihr Projekt mit dem Förderprofil der Stiftung vereinbar ist. Sie können ausführliche Informationen zu den Förderkriterien sowie Vorgaben zur Antragsstellung hier herunterladen:
Externe Begutachtung
Jedes eingereichte Projekt wird nach einem Peer-Review-Verfahren extern begutachtet, das an die Kriterien der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) angelehnt ist. Die Gutachten werden Ihnen in anonymisierter Form zur Kenntnis gebracht. Im Moment beträgt die Begutachtungszeit ab Einreichung etwa vier Monate.
Entscheidung durch den Stiftungsvorstand
Wird Ihr Antrag von den externen Gutachtern positiv beurteilt, entscheidet schließlich der Vorstand der DDS über die Förderung und Förderungshöhe. Die bewilligten Förderungen einzelner Projekte liegen in der Regel im Bereich zwischen 5.000 und 10.000 EUR.
Zwei Bitten noch
Ihr Antrag wird positiv begutachtet und der Vorstand bewilligt die Förderung? Um den Verwaltungsaufwand für Sie und die Stiftung möglichst gering zu halten, bitten wir Sie, uns über jede relevante Veränderung im Projekt, die nach Antragstellung und Bewilligung eingetreten ist, schnellstmöglich zu informieren. Und als zweite Bitte: da die Stiftung im Rahmen ihrer satzungsgemäßen Arbeit, zu der auch Ihre eventuelle Förderung zählt, ihrerseits auf Drittmittel und Spenden angewiesen ist, brauchen wir Ihre dringende Unterstützung in der projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit. Wie diese konkret aussieht, teilen wir Ihnen mit Zeitpunkt der Bewilligung mit.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an die Geschäftsstelle (Tel. +49 (0)211 73 77 77 63; E-Mail: info@diabetesstiftung.de)
Eine Übersicht über die aktuell geförderten Projekte finden Sie hier.